




|
|
| Konduktmusik |
|
|
9 Musiker (od. auf Wunsch Blechbläserquartett) begleiten unsere unterstützenden Vereinsmitglieder kostenlos auf ihren letzten Weg.
Im Bereich der Stadt Salzburg nehmen auch die Bestattungsinstitute die Meldung entgegen und leiten sie den EMV weiter. 9 Musiker (oder auf Wunsch Blechbläserquartett) begleiten unsere unterstützenden Vereinsmitglieder kostenlos auf ihrem letzten Weg. Gemäß § 4 unserer Vereinsstatuten hat jedes Mitglied im Falle seines Ablebens Anspruch auf kostenlose Beistellung der Begräbnismusik. Ein Recht, das schon in den 1. Richtlinien von 1920 festgeschrieben ist. Welcher Verein kann auf eine solche Beständigkeit und Tradition verweisen.
Hinweise zur Anforderung der Konduktmusik: Um eine Beistellung der Konduktmusik zu ermöglichen, ist im Todesfall unverzüglich die Vereinsleitung zu verständigen. Dazu stehen folgende Kontaktadressen zur Verfügung: Gregor Reichl, Tel.: 0662-826248 od. 0662-93000-4204 Peter Grundbichler, Tel.: 0662-436661 Im Bereich der Stadt Salzburg nehmen auch die Bestattungsinstitute die Meldung entgegen und leiten sie den EMV weiter.
|